Aktuelles
Der Landkreis Erding weist am 30.12.2020 auf seiner Homepage darauf hin:
"Die Mitnahme und der Gebrauch von Feuerwerkskörpern ist im Landkreis Erding komplett, auch auf Privatflächen, verboten." Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1 (Mindestalter 12 Jahre) darf auf dem eigenen Grundstück gezündet werden. Kleinfeuerwerk der Kategorie F2 (Mindestalter 18 Jahre) ist dagegen dieses Jahr vollständig verboten.
Was heisst das konkret?
Knallfrösche, Bodenwirbel, Tischfeuerwerk, Wunderkerze + Co. dürfen nach wie vor gezündet werden. Doch wer Restbestände des klassischen F2 Silvesterfeuerwerks im Keller gebunkert hat, der muss dieses Jahr im Rahmen der landkreisweiten Corona-Regelungen leider darauf verzichten.
Ziel der Regelungen sei es, Menschenansammlungen zu verhindern und die Ausbreitung des Corona-Erregers damit einzudämmen sowie die aufgrund der Pandemie ohnehin stark beanspruchten Krankenhäuser und Notfallambulanzen zu entlasten.
Doch wird der Himmel wirklich gegen Mitternacht stockdunkel bleiben?
Scheinbar nicht. Denn laut Presseartikel des Münchener Merkur vom 30.12. um 20.49 Uhr, musste nun doch noch das Landsratsamt Erding die Allgemeinverfügung aufgrund einer Weisung der Regierung von Oberbayern erneut anpassen. Somit dürfen nun doch vorhandene Restbestände an Feuerwerkskörpern im eigenen Garten gezündet werden.
Viele Entscheidungen wurden im Jahr 2020 spontan gefällt, geändert und gekippt - da ist es kaum verwunderlich, wenn uns die letzten Beschlüsse sogar in den allerletzten Stunden dieses Jahres noch in Atem halten. Ob dagegen alle Entscheidungen der Bundes- und Landesregierung immer wirklich richtig waren darf dagegen angezweifelt werden...
Fest steht: Mit Sekt und Wunderkerze ist man heute an Silvester auf alle Fälle auf der sicheren Seite. Nicht zu vergessen: Auch unsere Umwelt und (Haus-)Tiere würden sich über den Verzicht von Feuerwerk freuen.
In diesem Sinne kommen Sie alle gut ins neue Jahr, bleiben Sie zuversichtlich - und vor allem: Bleiben Sie gesund!
Foto + Text: Hegenauer