Aktuelles
Auf der vergangenen Jahreshauptversammlung wurden sie feierlich präsentiert: Die diesjährigen Wahlplakate der FWG. Zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes werden alle Wahlplakate in Wartenberg gemäß Plakatierungsverordnung vom 22.03.2019 nur noch auf den vom Markt zum Anschlag bestimmten Tafeln angebracht werden. Diese Plakatanschlagtafeln befinden sich an folgenden Standorten:
- Badstraße, Ortsausgang
- Erdinger Straße, südlicher Ortseingang
- Strogenstraße, nördlicher Ortseingang
- Strogenstraße, Ecke Thenner Straße
- Pesenlerner Straße, Ortsausgang
Jede Plakatfläche bietet PLatz für 24 Plakate. Insgesamt können somit 120 Plakate angeheftet werden.
Wir sind der Meinung: 120 Plakate sind für Wartenberg ausreichend!
Neben der allgemeinen Plakatierungsverodnung wollen wir auch zukünftig auf den Einsatz von Großflächenplakaten auf Privatbesitz inner- und außerorts verzichten. Um das Ortbild auch während der Wahlvorbereitungszeit zu bewahren haben wir uns zusammen mit SPD und FDP der freiwilligen Verhaltensgrundsätzen gemäßigter Wahlwerbung angeschlossen >> CODE OF CONDUCT